Rechtsprechung
BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfassungsrechtliche Anforderungen bei der Ausgestaltung des Instanzenzuges für Unterhaltsstreitigkeiten von nichtehelichen Kindern
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Familiensachen - Unterhalt - Nichteheliche Kinder - Gleichbehandlung mit ehelichen - Instanzenzug
Verfahrensgang
- AG Esslingen, 04.11.1988 - 3 C 1911/87
- LG Stuttgart, 11.08.1989 - 6 S 534/88
- BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Papierfundstellen
- BVerfGE 85, 80
- NJW 1992, 1747
- MDR 1992, 296
- FamRZ 1992, 157
- Rpfleger 1992, 104
Wird zitiert von ... (64) Neu Zitiert selbst (11)
- BVerfG, 18.11.1986 - 1 BvR 1365/84
Verfassungswidrigkeit des § 1934c Abs. 1 Satz 1 BGB
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Gleichzeitig setzt die Verfassungsnorm als besondere Ausprägung des allgemeinen Gleichheitssatzes und Schutznorm zugunsten nichtehelicher Kinder der gesetzgeberischen Gestaltungsfreiheit Grenzen (vgl. BVerfGE 74, 33 [38] m.w.N.).Abweichungen gegenüber dem Recht der ehelichen Kinder sind grundsätzlich nur zulässig, wenn eine förmliche Gleichstellung in ebenso geschützte Rechtspositionen Dritter eingriffe oder der besonderen sozialen Situation des nichtehelichen Kindes nicht gerecht würde (vgl. BVerfGE 74, 33 [39]).
- BVerfG, 03.11.1981 - 1 BvL 11/77
Verfassungsmäßigkeit des vorzeitigen Erbausgleichsanspruchs des nichtehelichen …
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung darf daher die einzelne Regelung nicht isoliert gesehen werden; vielmehr sind die soziale Lage des nichtehelichen Kindes und seine gesamte Rechtsstellung zu würdigen (vgl. BVerfGE 25, 167 [197]; 58, 377 [390]).Gestaltungsfreiheit kommt ihm nur bei der Entscheidung über den einzuschlagenden Weg zu, soweit verschiedene verfassungsmäßige Lösungsmöglichkeiten zur Verfügung stehen (vgl. BVerfGE 58, 377 [389] m.w.N.).
- BVerfG, 14.03.1989 - 1 BvR 1033/82
Verfassungsrechtliche Prüfung des Antwort-Wahl-Verfahrens …
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Dem Gesetzgeber gebührt bei der Neuregelung eines komplexen Sachverhalts ein zeitlicher Anpassungsspielraum; er darf sich zunächst mit einer grob typisierenden Regelung begnügen, um diese nach hinreichender Sammlung von Erfahrungen allmählich durch eine differenzierte zu ersetzen (vgl. BVerfGE 54, 11 [37]; 80, 1 [26] m.w.N.).
- BVerfG, 13.01.1987 - 2 BvR 209/84
Erziehungsmaßregeln
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Das ist ihr jedoch unter den gegebenen Umständen nicht anzulasten, ohne daß es hier einer generellen Klärung der Frage bedürfte, unter welchen Voraussetzungen ein Beschwerdeführer gehalten sein kann, verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Norm bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu erheben (vgl. BVerfGE 68, 384 [389]; 74, 102 [113 f.]). - BVerfG, 02.12.1987 - 1 BvR 1291/85
Effektivität des Rechtsschutzes und Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen …
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Diese Pflicht besteht aber nur im Rahmen des Zumutbaren (vgl. BVerfGE 77, 275 [282]). - BVerfG, 26.03.1980 - 1 BvR 121/76
Rentenversicherung; Zusatzversorgung; Besteuerung der Beamtenpensionen; Rente
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Dem Gesetzgeber gebührt bei der Neuregelung eines komplexen Sachverhalts ein zeitlicher Anpassungsspielraum; er darf sich zunächst mit einer grob typisierenden Regelung begnügen, um diese nach hinreichender Sammlung von Erfahrungen allmählich durch eine differenzierte zu ersetzen (vgl. BVerfGE 54, 11 [37]; 80, 1 [26] m.w.N.). - BVerfG, 29.01.1969 - 1 BvR 26/66
Nichtehelichkeit
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Bei der verfassungsgerichtlichen Prüfung darf daher die einzelne Regelung nicht isoliert gesehen werden; vielmehr sind die soziale Lage des nichtehelichen Kindes und seine gesamte Rechtsstellung zu würdigen (vgl. BVerfGE 25, 167 [197]; 58, 377 [390]). - BVerfG, 08.01.1985 - 1 BvR 830/83
Verfassungswidrigkeit des Art. 7 Abs. 1 EGBGB
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Das ist ihr jedoch unter den gegebenen Umständen nicht anzulasten, ohne daß es hier einer generellen Klärung der Frage bedürfte, unter welchen Voraussetzungen ein Beschwerdeführer gehalten sein kann, verfassungsrechtliche Bedenken gegen eine Norm bereits im Verfahren vor den Fachgerichten zu erheben (vgl. BVerfGE 68, 384 [389]; 74, 102 [113 f.]). - BVerfG, 08.12.1976 - 1 BvR 810/70
Nichtehelichen-Erbrecht
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Diese haben angesichts der Bedeutung einer beruflichen Ausbildung sowohl für die leibliche und seelische Entwicklung des Kindes als auch für seine Stellung in der Gesellschaft erhebliches Gewicht (vgl. BVerfGE 44, 1 [19]). - BVerfG, 14.11.1989 - 1 BvR 956/89
Vorbringen im Zivilprozess
Auszug aus BVerfG, 05.11.1991 - 1 BvR 1256/89
Der Grundsatz der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde gebietet, daß der Beschwerdeführer im Ausgangsverfahren alle prozessualen Möglichkeiten ausschöpft, um es gar nicht erst zu dem Verfassungsverstoß kommen zu lassen oder eine bereits eingetretene Grundrechtsverletzung zu beseitigen (vgl. BVerfGE 81, 97 [102] m.w.N.). - AG Brakel, 18.05.1988 - 7 C 342/85
- BVerfG, 19.09.2018 - 2 BvF 1/15
Vorschriften über den Zensus 2011 verfassungsgemäß
Der Gesetzgeber darf gerade in komplexen Sachgebieten auch neue Konzepte praktisch erproben und Erfahrungen sammeln (vgl. BVerfGE 78, 249 ; 85, 80 ; 89, 365 ; 113, 167 ). - BVerfG, 07.05.2013 - 2 BvR 909/06
Ehegattensplitting
Dem Gesetzgeber muss es grundsätzlich möglich sein, eine solche Reform in mehreren Stufen zu verwirklichen, um den Regelungsaufwand und die organisatorischen Folgen jeweils zu begrenzen und zunächst in einem Teilbereich Erfahrungen zu sammeln, die bei den weiteren Schritten berücksichtigt werden können (vgl. BVerfGE 85, 80 ; 89, 15 ; 89, 365 ; 95, 267 ). - BVerfG, 08.03.2011 - 1 BvR 47/05
Freiheit der Person (Abgrenzung von Freiheitsentziehung und …
Der Beschwerdeführer hat insoweit den Grundsatz der materiellen Subsidiarität, der aus § 90 Abs. 2 BVerfGG abzuleiten ist (vgl. BVerfGE 77, 275 ; 85, 80 ), nicht eingehalten.Dieser verlangt über die Erschöpfung des Rechtswegs hinaus, dass der Beschwerdeführer im Rahmen des Zumutbaren die ihm zur Verfügung stehenden prozessualen Möglichkeiten ergreift, um eine Korrektur der geltend gemachten Verfassungsverletzung zu erwirken oder eine Grundrechtsverletzung zu verhindern (vgl. BVerfGE 84, 203 ; 85, 80 ; 112, 50 ).
- BVerfG, 28.02.2007 - 1 BvL 9/04
Unterschiedliche Dauer der Unterhaltsansprüche für die Betreuung ehelicher und …
Dabei darf sich der Gesetzgeber grundsätzlich nicht mit einer bloßen Annäherung der Stellung des nichtehelichen Kindes an die des ehelichen Kindes zufrieden geben (vgl. BVerfGE 85, 80 ). - BVerfG, 07.07.1992 - 1 BvL 51/86
Trümmerfrauen
Die Gestaltungsfreiheit des Gesetzgebers würde unzulässig beschränkt, wenn es ihm verwehrt wäre, eine derartig komplexe Reform wie die Berücksichtigung von Kindererziehungszeiten bei der Altersversorgung in mehreren Stufen zu verwirklichen, um den Regelungsaufwand sowie die finanziellen Folgen zu begrenzen und sich für Erfahrungen, die im Zuge der Reform gewonnen werden, offenzuhalten (vgl. BVerfG, Beschluß vom 5. November 1991 - 1 BvR 1256/89 -, FamRZ 1992, S. 157 ). - BVerfG, 20.05.2020 - 2 BvR 2628/18
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen Diskriminierung wegen nichtehelicher …
Dabei darf sich der Gesetzgeber grundsätzlich nicht mit einer bloßen Annäherung der Stellung des nichtehelichen Kindes an die des ehelichen Kindes zufriedengeben (vgl. BVerfGE 17, 148 ; 85, 80 ; 118, 45 ).Abweichungen gegenüber dem Recht der ehelichen Kinder sind deshalb grundsätzlich nur in eingeschränktem Umfang zulässig, etwa wenn eine förmliche Gleichstellung in ebenso geschützte Rechtspositionen Dritter eingriffe oder der besonderen sozialen Situation des nichtehelichen Kindes nicht gerecht würde (vgl. BVerfGE 84, 168 ; 85, 80 ;… BVerfG, Beschluss der 3. Kammer des Ersten Senats vom 12. Mai 1999 - 1 BvR 1988/95 -, Rn. 4).
(a) Wenn Regelungen die ungleiche Stellung ehelicher und nichtehelicher Kinder in der Rechtsordnung festschreiben, können sie dadurch die Stellung des nichtehelichen Kindes in der Gesellschaft nachteilig beeinflussen (vgl. BVerfGE 85, 80 ).
- BVerfG, 18.07.2005 - 2 BvF 2/01
Regelungen des Risikostrukturausgleichs verfassungsgemäß
Der Gesetzgeber darf daher Konzepte erproben (vgl. BVerfGE 78, 249 [288]; - 85, 80 [92]), er muss aber bei Fehlprognosen nachbessern (vgl. BVerfGE 57, 139 [162]; - 89, 365 [378 ff.]). - BVerfG, 18.03.2013 - 1 BvR 2436/11
Stichtagsregelung für die erbrechtliche Gleichstellung der vor dem 1. Juli 1949 …
Abweichungen könnten zulässig sein, wenn eine förmliche Gleichstellung in verfassungsrechtlich gewährleistete Rechtspositionen Dritter eingriffe (Verweis auf BVerfGE 85, 80 ; BVerfGK 2, 136). - BGH, 05.07.2006 - XII ZR 11/04
Dauer des Unterhaltsanspruchs wegen Pflege und Erziehung eines nichtehelich …
Abweichungen gegenüber dem Recht der ehelichen Kinder sind grundsätzlich nur zulässig, wenn eine förmliche Gleichstellung in ebenso geschützte Rechtspositionen Dritter eingriffe oder der besonderen sozialen Situation des nichtehelichen Kindes nicht gerecht würde (BVerfGE 85, 80, 87 f. m.w.N.). - VerfGH Baden-Württemberg, 13.04.2016 - 1 VB 83/15
Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen ein amtsgerichtlichen Beschluss in einem …
Diese Pflicht besteht allerdings nur im Rahmen des Zumutbaren (…vgl. BVerfG, Beschluss - 3. Kammer des 2. Senats - vom 11. Februar 2015, - 2 BvR 1694/14 -, Rn. 19;… BVerfG, Beschluss vom BVerfGE 77, 275 - Juris Rn. 20; BVerfGE 85, 80 - Juris Rn. 33). - BGH, 26.10.2011 - IV ZR 150/10
Zum Erbrecht nichtehelicher Kinder
- BVerfG, 10.12.2020 - 1 BvR 1837/19
Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen die Verweigerung einer Erlaubnis zum …
- BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1237/85
Verfassungsmäßigkeit ungleicher Beiträge in der gesetzlichen Krankenversicherung
- BVerwG, 09.05.2006 - 2 C 12.05
Familienzuschlag der Stufe 1; Barunterhalt; Rückforderung einer Überzahlung; …
- OLG Düsseldorf, 06.03.2024 - 3 Kart 87/23
- BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 10.10
Emissionshandel; Treibhausgase; Kohlendioxid; Veräußerungskürzung; Versteigerung; …
- BVerfG, 26.03.2009 - 1 BvR 119/09
Verfassungsbeschwerde gegen Finanzmarktstabilisierungsgesetz wurde nicht zur …
- BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 8.10
Emissionshandel; Treibhausgase; Veräußerungskürzung; Versteigerung; anteilige …
- BVerfG, 04.02.2010 - 1 BvR 2514/09
Teils unzulässige, teils unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen …
- BVerfG, 20.11.2003 - 1 BvR 2257/03
Fortgeltung der Vorschriften bezüglich nichtehelicher Kinder, die vor dem 1. Juli …
- BVerwG, 25.09.2008 - 3 C 8.07
Gebühren; BSE-Untersuchung von Schlachtrindern; Vereinbarkeit mit …
- BVerwG, 10.10.2012 - 7 C 9.10
Emissionshandel; Treibhausgase; Veräußerungskürzung; Versteigerung; anteilige …
- BVerfG, 23.07.1998 - 1 BvR 2470/94
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Besetzung des …
- BVerfG, 12.05.1999 - 1 BvR 1988/95
Kosten für Säuglingserstausstattung, hier: Klage eines nichtehelichen Kindes …
- BVerfG, 08.12.2009 - 1 BvR 829/09
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Möglichkeit der Korrektur einer …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 167/00
Krankenversicherung
- BVerfG, 22.03.2000 - 1 BvR 1500/93
Unzulässigkeit einer unmittelbar gegen § 6 Abs 2, Abs 3 VerpackV gerichteten …
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 12 B 14.06
Emissionshandel, Klimaschutz, Zuteilung von Emissionsberechtigungen, …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.10.2001 - L 5 KR 152/00
Krankenversicherung
- OVG Berlin-Brandenburg, 20.10.2005 - 12 B 3.05
Klagen gegen das Dosenpfand auch in zweiter Instanz erfolglos
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 164/00
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 153/00
Krankenversicherung
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 166/00
Krankenversicherung
- OVG Berlin-Brandenburg, 30.11.2006 - 12 B 13.06
Emissionshandel
- BVerfG, 02.04.1997 - 1 BvR 446/96
Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit Fluglärmbeeinträchtigung
- AG Hamburg-Altona, 15.04.2010 - 350 F 118/09
Vaterschaftsanerkennung, Vaterschaftsanfechtung, deutsches Kind, …
- BVerfG, 09.01.2006 - 1 BvR 2483/05
Die Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde verlangt auch die Nutzung der …
- FG Rheinland-Pfalz, 19.05.2005 - 4 K 1160/04
Zur Frage, ob § 37 Absatz 2a Nr. 1 KStG i.d.F. des StVergAbG verfassungsgemäß …
- BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1334/98
Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Zulassung eines …
- BVerfG, 14.10.1997 - 2 BvR 1007/97
Subsidiaritä der Verfassungbsbeschwerde - Nachholung des rechtlichen Gehörs im …
- BVerwG, 21.02.2013 - 7 C 18.11
Emissionsberechtigung; Zuteilung, Zuteilungsperiode; Industriekraftwerk; …
- OLG Köln, 29.11.1995 - 16 Wx 185/95
Verwirklichung der Gleichstellung nichtehelicher und ehelicher Kinder bei der …
- BVerfG, 24.02.1999 - 1 BvR 167/99
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Regelung des …
- VerfGH Berlin, 29.01.2004 - VerfGH 143/00
Wegen fehlender fachgerichtlicher Vorklärung tatsächlicher und arbeitsrechtlicher …
- BVerfG, 11.03.2013 - 1 BvR 614/09
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei unterlassenem Antrag auf Erteilung …
- OLG Dresden, 12.09.2001 - 20 WF 592/01
Umfang der erweiterten Unterhaltspflicht
- BVerfG, 03.07.2001 - 1 BvR 1472/99
Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die …
- BVerfG, 11.08.1998 - 1 BvR 1362/98
Wegen Subsidiarität unzulässige Verfassungsbeschwerde unmittelbar gegen UniG NW § …
- LSG Nordrhein-Westfalen, 28.08.2001 - L 5 KR 109/99
Krankenversicherung
- BGH, 26.11.1997 - XII ZB 68/97
Zulässigkeit einer Beschwerde gegen Entscheidungen des Beschwerdegerichts …
- BVerfG, 15.12.1996 - 2 BvR 2407/96
Rechtswegerschöpfung in Auslieferungssachen
- LSG Hessen, 29.05.2018 - L 2 R 203/16
- VGH Hessen, 20.02.1996 - 12 TG 4149/95
Aufenthaltserlaubnis zwecks Kindernachzugs nach AuslG 1990 § 20 - …
- VerfGH Thüringen, 19.06.1996 - VerfGH 7/96
Individualverfassungsbeschwerde; Zulässigkeit; Maßnahmen öffentlicher Gewalt; …
- StGH Baden-Württemberg, 21.06.2013 - 1 VB 55/13
- BVerfG, 22.09.1993 - 1 BvR 204/91
Verfassungsmäßigkeit des § 2 Abs. 1 BErzGG
- BVerfG, 04.03.1993 - 1 BvR 1674/92
Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung im weiteren …
- BayObLG, 27.01.1993 - 1Z BR 92/92
Nichteheliches Kind; Mutter; Elterliche Sorge; Allein; Verfassungsmäßigkeit; …
- BayObLG, 03.03.1998 - 1Z BR 28/98
Ausschluss der weiteren Beschwerde in Verfahren um den persönlichen Umgang des …
- LSG Niedersachsen-Bremen, 24.09.2002 - L 1 RA 130/02
- BSG, 29.06.1993 - 4 RA 41/91
Anspruch auf Erhöhung der laufenden Erwerbsunfähigkeitsrente unter …
- VGH Bayern, 02.09.2008 - 8 ZB 07.2018
Anhörungsrüge; Ablehnung von Beweisanträgen; prozessuale Versäumnisse
- BayObLG, 28.04.1997 - 1Z BR 80/97
Keine weitere Beschwerde im Verfahren über persönlichen Umgang des Vaters mit …
- BayObLG, 12.08.1994 - 1Z BR 109/94
Ausschluß der weiteren Beschwerde in Verfahren, die den persönlichen Umgang des …
Rechtsprechung
BayObLG, 08.11.1991 - AR 1 Z 92/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zuständigkeit; Klage; Anwälte; Erfüllungsort; Schadenersatzansprüche; Schlechterfüllung; Ort; Verkehrsanwalt; Prozeßbevollmächtigten; Besonderer Gerichtsstand; Pflichtenkreis; Erfüllungsgehilfe
- rechtsberaterhaftung.de (Leitsatz)
Gerichtsstand
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 29
Papierfundstellen
- MDR 1992, 296
- AnwBl 1993, 241
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (1)
- BGH, 17.12.1987 - IX ZR 41/86
Pflichten des Verkehrsanwalts; Verantwortung für den Inhalt von durch den …
Auszug aus BayObLG, 08.11.1991 - AR 1 Z 92/91
Ein gemeinschaftlicher besonderer Gerichtsstand, insbesondere der des Erfüllungsortes besteht dann nicht, denn keiner der beiden Anwälte ist in seinem Pflichtenkreis jeweils Erfüllungsgehilfe des anderen (BGH, NJW 1988, 1079, 1082 = MDR 1988, 491 ).
- BayObLG, 16.08.1995 - 1Z AR 35/95
Bestimmung des örtlich zuständigen Gerichts nach § 36 Nr. 3 Zivilprozessordnung …
38/85|OLG Saarbrücken; 02.11.1984; 4 U 3/83|LG Aachen; 25.09.1985; 4 O 178/85|OLG Hamm; 21.10.1985; 15 W 325/85|OLG Frankfurt; 22.10.1985; 5 WF 269/85">NJW 1986, 389 L) als Gesamtschuldner infolge mangelnder Sorgfalt beim Entwurf einer Klageschrift bzw. bei der Durchführung des gerichtlichen Verfahrens den behaupteten Schaden verantwortlich mitverursacht haben, so daß eine Zweckgemeinschaft anzunehmen ist (vgl. BayObLG, MDR 1992, 296 und NJW 1993, 190 = MDR 1993, 179;… Vollkommer, AnwaltshaftungsR, 1989, Rdnr. 370). - BayObLG, 25.09.1992 - 1Z AR 117/92
Erfüllungsort für Schadensersatzansprüche wegen Schlechterfüllung anwaltlicher …
Sie sollen nach dem hierfür maßgeblichen Vorbringen der Klägerin (BayObLGZ 1985, 314/316 m.w.Nachw.) durch mangelnde Sorgfalt beim Entwurf der Berufungserwiderungsschrift bzw. bei der Durchführung des Berufungsverfahrens den behaupteten Schaden verantwortlich mitverursacht haben, so dass eine Zweckgemeinschaft anzunehmen ist (…vgl. Vollkommer Anwaltshaftungsrecht (1989) Rn. 370; BayObLG MDR 1992, 296 ). - BayObLG, 07.03.1996 - 1Z AR 14/96
Anspruch auf Ersatz des Schadens durch eine fehlerhafte Beratung eines …
§ 60 ZPO ; denn die Beklagten sollen durch mangelnde Sorgfalt bei der steuer- und gesellschaftsrechtlichen Beratung über die Umwandlung eines Einzelunternehmens in eine neu zu errichtende GmbH den behaupteten Schaden nebeneinander verantwortlich verursacht haben, sodass eine Zweckgemeinschaft angenommen werden kann (…vgl. Vollkommer Anwaltshaftungsrecht Rn. 370; BayObLG MDR 1992, 296 [BayObLG 08.11.1991 - AR 1 Z 92/91] ).